Eine Mediation ist ein Verfahren zur Beilegung von Konflikten. Im Rahmen einer Mediation führt der Mediator die Konfliktparteien durch ein strukturiertes Verfahren zu einer eigenständig erarbeiteten Lösung, ohne dass der Mediator diese Lösung vorschlägt oder kommentiert.
Das Mediationsverfahren ist bestimmt von der Eigenverantwortlichkeit und Autonomie der Parteien. Eigenverantwortlichkeit bedeutet, dass die Parteien Inhalte und Ergebnis der Mediation selbst bestimmen, nicht der Mediator. Der Mediator ist allparteilich, das heißt, er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern wendet sich allen Konfliktbeteiligten gleichermaßen zu, um diese bei der Suche nach einer für alle guten Lösung zu unterstützen. Er nimmt die Bedürfnisse und Interessen der Parteien gleichberechtigt auf und sorgt für ein faires Verfahren. Die weiteren Grundsätze des Mediationsverfahrens sind Informiertheit, Vertraulichkeit und Freiwilligkeit. Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Parteien. Wenn eine Partei das Mediationsverfahren abbrechen möchte, kann sie dies jederzeit tun.
Am Anfang einer Mediation steht der Erstkontakt einer Partei mit dem Mediator. Danach lädt der Mediator oder die Konfliktpartei selbst die Gegenseite zu einem gemeinsamen Vorgespräch beim Mediator ein. Der Mediator vermittelt in diesem ersten Gespräch den Beteiligten die Prinzipien der Mediation und erklärt ihnen die einzelnen Schritte und Ziele des Verfahrens sowie die Rollen und Aufgaben aller Beteiligten.
Die Kosten der Mediation werden üblicherweise nach einem zu vereinbarenden Zeithonorar für die Sitzungszeit, die Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokoll-Erstellung) abgerechnet. Der Streitwert spielt dabei keine Rolle. Es wird nur die tatsächlich verbrauchte Zeit abgerechnet. Die Einzelheiten werden vor Abschluss der Mediationsvereinbarung erörtert und in einer schriftlichen Honorarvereinbarung niedergelegt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Konfliktparteien sich darauf einigen, sich die Kosten der Mediation zu teilen. Die Kosten des Mediationsverfahrens sind in der Regel erheblich geringer als die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wenn die Beteiligten mit dem vom Mediator beschriebenen Verfahrensablauf und den Kosten einverstanden sind, schließen sie einen Mediationsvertrag und eine Honorarvereinbarung. Erst dann beginnt das eigentliche Mediationsverfahren.
Es schließt sich, je nach Wunsch der Parteien entweder unmittelbar nach Abschluss der Mediationsvereinbarung oder in einem neuen Termin die Themenphase an mit einer Schilderung des Konflikts durch beide Parteien und einer Sammlung der Themen, die in der Mediation erörtert werden sollen. Anschließend geht es in der zweiten Phase um die Ermittlung der hinter dem Konflikt stehenden Interessen, Bedürfnisse und Beweggründe der Parteien. In der anschließenden Lösungsphase, werden die Medianten angeleitet, Lösungsansätze zusammenzutragen. In der nächsten Phase werden die von allen Konfliktparteien vorgeschlagenen Lösungsansätze bewertet und verhandelt, um auf diese Weise eine möglichst optimale Lösung auszuwählen. Am Ende des Mediationsverfahrens geht es dann um die Ausarbeitung einer allseits als gerecht empfundenen Vereinbarung zur abschließenden Beilegung des Konflikts.
Ihr Ansprechpartner für die Mediation in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt |