Das Medizinrecht umfasst für Zahnärzte ein breites Spektrum an Rechtsgebieten. Betroffen sind niedergelassene Zahnärzte, sowie angestellte Zahnärzte und Klinikzahnärzte in den Fachgebieten Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie. Die Besonderheiten im Zahnmedizinrecht, insbesondere beim Behandlungsvertrag, erfordern eine fundierte Rechtsberatung, da die Anforderungen der unterschiedlichen Rechtsbeziehungen für Zahnärzte kaum zu bewältigen sind.
Wir beraten Sie nicht nur bei Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient, sondern auch bei Kooperationen mit zahntechnischen Laboren, anderen Ärzten in Gemeinschaftspraxen oder Leistungsträgern.
Ihr Ansprechpartner für das Zahnarztrecht in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt Fachanwalt für Medizinrecht |