Für die Freigrenze irrelevant seien dabei der Anlass der Betriebsfeier, sowie Größe und Bedeutung der Firmengruppe. Die Feier eines Firmenjubiläums sei eine normale Betriebsfeier, weshalb die Freigrenze auch hier gilt. Relevant für die Berechnung seien ferner die Reisekosten der Teilnehmer.