Zur steuerlichen Berücksichtigung von GmbH-Anteilen bei Rechtsformwechsel

Die Anschaffungskosten von Anteilen an einer GmbH können steuerlich bei einem späteren Verkauf nicht berücksichtigt werden, wenn die Gesellschaft zuvor in eine Personengesellschaft umgewandelt wurde.


Vorab: Der Wechsel von der Besteuerung der Körperschaft zur Besteuerung der Gesellschafter ist in der Praxis mit erheblichen Problemen verbunden. So hat der Gesetzgeber festgelegt, dass an die unterschiedlichen Rechtsformen unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft sind. Bei bedeutenden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sieht dasGesetz vor, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten dann nicht berücksichtigt werden können, wenn die Gesellschaft zwischenzeitlich in eine Personengesellschaft umgewandelt wurde.

Hiergegen richtete sich die erfolglose Klage eines Betroffenen.

Das durch den Gesetzgeber formulierte Gesetz und sein darin erkennbarer Wille stehen nach Ansicht der Richter jedoch im Einklang mit der Verfassung. Möchte der Gesellschafter die steuerlichen Folgen vermeiden, steht ihm die Möglichkeit zu Verfügung, dem Wechsel der Rechtsform zu widersprechen oder die Anteile zum Verkehrswert an die Gesellschaft zu verkaufen.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH IV R 39 09 vom 12.07.2012
Normen: § 17 I EStG, § 5 I S.2 UmwStG
[bns]